der Firma
deutschland-findet.de
Höltenweg 103
48 155 Münster
§ 1 Geltungsbereich Die Nutzung des Internetangebotes von deutschland-findet.de sowie alle Leistungen, die von deutschland-findet.de erbracht werden, erfolgen auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben nur insofern Geltung, als sie direkt zwischen deutschland-findet.de und dem Mieter oder Käufer vereinbart und schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Vertragspartner Der Vertrag kommt zustande mit:
deutschland-findet.de Inh. Walter Rittmeyer Höltenweg 103 48 155 Münster Fax: 0251 . 62 45 25 Mail: rittmey@muenster.de
§ 3 Widerrufsrecht (1) Widerrufsbelehrung: Jede Bestellung kann innerhalb von zwei Wochen schriftlich ohne Angabe von Gründen per Brief, Fax oder E-Mail widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform erhaltenen Auftragsbestätigung bzw. mit Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
deutschland-findet.de Inh. Walter Rittmeyer Höltenweg 103 48 155 Münster Fax: 0251 . 62 45 25 Mail: rittmey@muenster.de
(2) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist der Vertrag hinfällig und eventuell erbrachte Leistungen sind gegenseitig zurück zu gewähren. Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.
§ 4 Vertragsgegenstand (1) deutschland-findet.de ist Inhaber von registrierten Domains und bietet die nachfolgenden Leistungen an: - Verkauf einer Domain - Vermietung von Domainnamen mit - Weiterleitung an eine vom Mieter angegebene Internetadresse, eine IP – Adresse oder an einen Nameserver
§ 5 Angebote und Vertragsschluss (1) Die Angebote auf den deutschland-findet.de Seiten sind nicht rechtlich bindend. Sie stellen nur eine Präsentation dar und eine Einladung zur Bestellung. Alle Angebote gelten lediglich, soweit sie verfügbar sind. Irrtümer sind vorbehalten. (2) Mietbestellungen oder Ankäufe erfordern die Schriftform und sind per Brief, Fax oder E-Mail an deutschland-findet.de zu senden. Der Miete- oder Kaufvertrag kommt zustande, wenn deutschland-findet.de die Bestellung per Brief, Fax oder E-Mail bestätigt und der Miete- bzw. Kaufvertrag von beiden Parteien unterschrieben ist.
§ 6 Miete einer Domain (1) Ein Mietvertrag wird zeitlich unbegrenzt abgeschlossen. (2) Eigentümer der Domain bleibt während der Mietzeit der Vermieter bzw. deutschland-findet.de. (3) Bei Verstößen gegen geltendes Recht oder gegen die guten Sitten kann der Vermieter bzw. deutschland-findet.de die Domainumleitung bzw. die Domain sperren. Die Mietgebühr wird in einem solchen Fall nicht erstattet, der Mietvertrag bleibt bestehen.
§ 7 Pflichten des Vermieters (1) Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Nutzungsrecht an der gemieteten Domain sowie sämtliche Erträge daraus zu überlassen. Einschränkungen hierzu sind in § 9 geregelt. (2) Alle vom Vermieter bzw. von deutschland-findet.de angebotenen Domains sind bei einem zugelassenen Registrar auf den Namen des Vermieters eingetragen. (3) Der Vermieter bzw. deutschland-findet.de verpflichtet sich, während der Mietzeit die Domainnamen der vermieteten Domains aufrecht zu erhalten. Der Vermieter zahlt die entsprechenden Gebühren. (4) Der Vermieter bzw. deutschland-findet.de veranlasst als Vermieter einer Domain beim Provider die Weiterleitung auf eine vom Mieter angegebene Internet- oder IP – Adresse oder auf einen angegebenen Nameserver.
§ 8 Pflichten des Mieters (1) Die Mieter von deutschland-findet.de Domains verpflichten sich, auf ihren deutscvhland-findet.de - Websites ein gültiges und vorschriftsmäßiges Impressum zu führen. (2) Mieter von deutschland-findet.de – Domains stimmen der Vereinbarung zu, dass bei Verstößen gegen geltendes Recht oder gegen die guten Sitten der Vermieter bzw. deutschland-findet.de die Domainumleitung bzw. die Domain sperren kann. (3) Mieter von deutschland-findet.de – Domains stimmen ebenfalls der Vereinbarung zu, dass die Mietgebühr in einem solchen Fall nicht erstattet wird.
§ 9 Kündigung des Mietvertrages (1) Ein Mietvertrag kann vom Vermieter bzw. von deutschland-findet.de nicht gekündigt werden außer bei gravierenden und wiederholten Verstößen. Gravierende Verstöße sind beispielsweise: - Inhalte, die sexistisch, fremdenfeindlich, frauenfeindlich, Gewalt verherrlichend, politisch tendenziös, religiös radikal, abscheulich, bedrohlich oder vulgär sind oder die gegen geltendes Recht bzw. die gegen ein Gesetz verstoßen (2) Die Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter kann zu jedem Zeitpunkt mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende erfolgen. (4) Die Kündigung des Mietverhältnisses muss in schriftlicher Form erfolgen. Entrichtete Mietzahlungen für vergangene Zeiten oder Leistungen werden nicht rückerstattet. Im Voraus entrichtete Mietzahlungen oder Leistungen werden rückerstattet. (5) Nach erfolgter Kündigung und administrativer Abwicklung kann die Domain durch deutschland-findet.de neu vermietet werden.
§ 10 Nutzungsrechte und -pflichten (1) Für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen für den Betrieb von Internetseiten ist allein die Mieterin / der Mieter zuständig. Diese Zuständigkeit ist im Impressum der entsprechenden Internetseite zu bestätigen. (2) In keinem Fall kann bei Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen, die beim Betrieb von Internetseiten und -angeboten zu beachten sind, der Vermieter der Domain herangezogen werden, es sei denn, ihm fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. (3) Für den wirtschaftlichen Erfolg der Internetseite ist allein der Mieter / die Mieterin zuständig
§ 11 Untervermietung einer df-Seite (1) Das Weitervermieten einer deutschland-findet.de - Domain ist zulässig. (2) Im Falle eines Weitervermietens einer deutschland-findet.de – Domain bleibt der ursprüngliche Mieter alleiniger Vertragspartner. (3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von deutschland-findet.de behalten auch im Falle einer Weitervermietung einer deutschland-findet.de – Domain ihre Gültigkeit.
§ 12 Mietzins und Zahlung (1) Für eine gemietete deutschland-findet.de - Domain wird ein jährlicher Mietzins erhoben. (2) Mietzinsen sind einmal pro Jahr im Voraus fällig. (3) Als Zahlungsart wird zwischen Mieter und Vermieter das Bankeinzugsverfahren (Einzugsermächtigung) vereinbart. (4) Die entsprechende Rechnung wird dem Mieter auf elektronischem Wege zugestellt. (5) Können die vereinbarten Mietzinsen auch nach zweimaliger Mahnung nicht eingezogen werden, ist der Vermieter bzw. deutschland-findet.de berechtigt, den Zugang zur Domain zu sperren und die Domain neu zu vergeben. Angefallene Kosten sind vom Mieter zu tragen. (6) Pro Mietjahr ist eine Erhöhung des Mietpreises von max. 1,5% über dem durch das Statistische Bundesamt Deutschland ermittelten Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (Gesamtindex) zulässig.
§ 13 Lieferung (1) Die Lieferung erfolgt bei der Miete von Domainnamen durch Umleitung der Domain auf die vom Mieter angegebene Internet- oder IP – Adresse oder auf den angegebenen Nameserver. (2) Die Umleitung der Domain auf die angegebene Adresse erfolgt nach erfolgtem ersten Zahlungseingang des Mietzinses und ggf. nach Überprüfung der Adresse, auf die umgeleitet wird.
§ 14 Eigentumsvorbehalt (1) Die Domains bleiben während der Mietzeit Eigentum von deutschland-findet.de.
§ 15 Gewährleistung (1) Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. (2) Die Angebote auf deutschland-findet.de wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. deutschland-findet.de übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angebote.
§ 16 Kosten für den Unterhalt der Seite (1) Die Kosten für die Aufrechterhaltung der Domainregistrierung und die Providerkosten für die Verwaltung der Domains werden vom Vermieter getragen. (2) Eventuelle zukünftige Erhöhungen der Kosten für die Aufrechterhaltung der Domainregistrierung und eventuelle zukünftige Erhöhungen der Kosten für die Verwaltung der Domains, die von deutschland-findet.de an den Provider entrichtet werden müssen, werden im Verhältnis 1 : 1 an den Mieter weitergegeben und in den zukünftigen Mietzins mit eingerechnet. (3) Sämtliche zusätzlich anfallenden Kosten für den Betrieb und die Aufrechterhaltung einer Internetseite, wie z.B. die für die Nutzung kostenpflichtiger externer Internetdienste, die Kosten für den benötigten Webspace usw. werden vom Mieter getragen. Diese Kosten werden direkt zwischen Mieter und Dienstleister abgerechnet.
§ 17 Streitigkeiten (1) Ist bei Streitigkeiten eine gerichtliche Klärung erforderlich, gilt als Gerichtsstand derjenige, an dem deutschland-findet.de seinen Sitz hat.
§ 18 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss (1) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Deutschland-findet.de kann daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit des Datentransfers haften. (2) Ein Anspruch auf Anmeldung und Nutzung der deutschland-findet.de Angebote besteht nicht. Wenn durch einen evtl. Fehler im Programm, durch einen Serverausfall oder sonstige Umstände die Webseiten bzw. die Weiterleitungen vorübergehend oder auch längerfristig nicht verfügbar sein sollten oder dadurch evtl. Daten verloren gehen sollten, können hieraus keinerlei Ansprüche gegen deutschland-findet.de gestellt werden. Deutschland-findet.de und alle seine Angebote und die damit verbundenen Dienstleistungen werden ohne jegliche Zusicherung in Bezug auf Verfügbarkeit und Qualität gewährt. Deutschland-findet.de behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Nennung von Gründen die eigene Webseite zu verändern, zeitweise offline zu stellen oder ganz vom Netz zu nehmen, ohne das daraus Schadensersatzansprüche gleich welcher Art abgeleitet werden können.
§ 19 Sonstiges (1) deutschland-findet.de behält sich die Änderung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 20 Salvatorische Klausel (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung."
Stand 1/2010 |